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Das Strafrecht

Die Altaş Anwaltskanzlei ist bewandert in Delikte aus dem Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsdelikte, Einzedelikten, Delikte über Informatik oder Delikte aus Bankgeschäften sowie zu Delikte im Zusammenhang mit bestimmten Themen in Gesetzen wie dem Sanierungsgesetz, dem Gesetz zum Schutz kultureller Vermögenswerte, dem Genossenschaftsgesetz und dem Steuerverfahrensgesetz.

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